SANW (Schweizerische Akademie der Naturwissenschaften)
Interpharma (Industrie)
kritischer Kommentar zur Interpharma-Vernehmlassung
Bericht der sda:
Gen-Lex stösst auf Zustimmung
Der Gen-Lex-Entwurf ist insgesamt gut aufgenommen worden.
Zum Teil wird angeregt, auch das Patentrecht einzubeziehen.
Bern. - Der Bundesrat hat am Mittwoch von den Ergebnissen der
Vernehmlassung Kenntnis genommen und das Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ohne
weitere Vorgaben beauftragt, die Botschaft an das Parlament
auszuarbeiten. Der Gen-Lex-Entwurf war aufgrund einer Motion als
indirekter Gegenvorschlag zur Genschutz-Initiative ausgearbeitet
worden. Insgesamt gingen 176 Stellungnahmen ein. Dabei verlaufen
die Fronten ähnlich wie bei der Genschutz-Initiative, die im Juni
vom
Volk verworfen wurde: Bürgerliche Parteien und die Wirtschaft
begrüssen die Vorlage, während die Gentechgegner Verschärfungen
verlangen.
Eine erhebliche Anzahl Kantone und Organisationen stösst sich an
den vielen "Kann"-Bestimmungen. Verschiedentlich wird der Einbezug
des Patentgesetzes, des allgemeinen Haftpflichtrechts und der
Heilmittelgesetzgebung gefordert. Bei der Haftung steht die Frage im
Vordergrund, inwieweit die Landwirtschaft für Schäden, die
durch
gentechnisch veränderte Organismen (GVO) verursacht werden
könnten, haftbar sei. Während die Industrie und die meisten
Kantone
einer Verlängerung der Verjährungsfrist von 10 auf 30 Jahre
und der
Ausweitung der Haftung auf Agrarerzeugnisse positiv gegenüber
stehen, lehnen landwirtschaftliche Kreise und die Versicherungen dies
ab.
Die inzwischen eingesetzte Ethikkommission für Gentechnik im
ausserhumanen Bereich befürwortet einen besonderen
Gesetzesartikel, der die Pflicht zur Beachtung der "Würde der
Kreatur" festhält.
Wortlaut der Gen-Lex-Motion