Kritische Bemerkung zur
Interpharma-Vernehmlassung
Wie alle andern unterstützt auch
die Interpharma in ihrer Vernehmlassung das Gen-Lex-Paket grundsätzlich.
Es war auch vorauszusehen, dass sich VOR der Gen-Schutz-Abstimmung sicher
niemand gegen gewisse Regelungen ausprechen wird. Einen kleinen
Vorgeschmack dessen, was uns an Rhetorik und Verwässerungsbestrebungen
erwarten wird, falls die Initiative abgelehnt wird, gibt die Stellungnahme
der Interpharma aber dennoch:
Die Interpharma brüstet sich damit, in EINEM Punkt der Gen-Lex "sogar
noch eine Verschärfung" vorzuschlagen. Um was geht es?
Im Umweltschutzgesetz will die Gen-Lex die Deklarationspflicht auf Gegenstände
ausdehnen:
Es heisst dort (Art. 29d Abs. 2):
"Wer gentechnisch veränderte Organismen
einschliesslich Gemische und Gegenstände, die gentechnisch veränderte
Organismen enthalten oder enthalten könnten,
in Verkehr bringt, muss sie für den Abnehmer entsprechend kennzeichnen."
Tönt nicht schlecht, oder? Aber die Interpharma
will nun, dass die rot markierten Worte GESTRICHEN werden, und verkauft
diese Änderung der Öffentlichkeit als Verschärfung der Deklarationsvorschriften!
In ihrer Vernehmlassung
schreibt die Interpharma wörtlich: "In
Art. 29 d Abs. 2 USG sollten auf der Zeile 2 die Worte "oder enthalten
können" gestrichen werden. Dieser Passus sorgt für Unklarheiten
und nicht für Transparenz, was auch den Interessen der Konsumentenschaft
nicht dient. Insbesondere droht sie die klare Verantwortlichkeit des Herstellers
und Vertreibers hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht zu verwässern."
Es ist doch völlig klar, dass die KonsumentInnEn
eine möglichst weitgehende Deklaration wünschen. Aber die von
Interpharma verlangte Streichung bewirkt, dass WENIGER deklariert werden
muss. Deklariert werden muss gemäss geltendem Recht nur das, worin
die veränderten Gene nachweisbar sind. Öle oder Lezithine sollten
also eigentlich nicht deklariert werden müssen. Nun hat man aber auch
in solchen "Rein"produkten verändertes Erbgut nachweisen können.
Mit einer "Enthalten-kann-Formel" könnte man auch Produkte meiden,
die aufgrund gentechnisch veränderter Rohstoffe hergestellt wurden,
die aber nicht immer - aufgrund des Lieferanten oder des Herstellungsprozesses
- GVOs enthalten. Deklaration ist also für die Industrie immer noch
etwas negatives. Dies ist ja noch halbwegs begreiflich. Aber eher als Rhetoriktrick
ist es zu bezeichnen, diesen Antrag als Verschärfung des Rechts zu
verkaufen.