FREISETZUNGSVERSUCH MIT GENTECHNISCH  VERÄNDERTEM WEIZEN ETH-Gesuch mit Auflagen bewilligt
 

                     Das BUWAL hat den Freisetzungsversuch mit gentechnisch
                     verändertem Weizen der ETH Zürich neu beurteilt und das
                     Gesuch mit strengen Sicherheits-auflagen bewilligt. Angesichts
                     dieser Massnahmen sowie des kleinen Versuchsfeldes
                     erachtet das BUWAL das Risiko, das von diesem Versuch für
                     Mensch und Umwelt ausgeht, als tragbar.
 

                     Die ETH Zürich darf ihren Freisetzungsversuch mit gentechnisch
                     verändertem KP4-Weizen in Lindau (ZH) durchführen. Dies hat das
                     BUWAL nach erneuter Prüfung des aktualisierten ETH-Gesuchs am
                     30. Oktober 2003 entschieden. Alle vorherigen Entscheide zum
                     Freisetzungsversuch waren vom Eidg. Departement für Umwelt,
                     Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK am 13. Juni 2003 nach
                     einem Entscheid des Bundesgerichtes aufgehoben worden. Das
                     BUWAL prüfte das ETH-Gesuch von Grund auf neu.

                     Der positive Entscheid wurde trotz folgender Bedenken gefällt: In
                     Übereinstimmung mit der Biosicherheitskommission EFBS vertritt
                     das BUWAL die Auffassung, dass das Freisetzungsexperiment
                     (siehe Kasten) zu einem frühen Zeitpunkt erfolgt. Die unvollständige
                     Charakterisierung der Pflanzen und die fehlende Nachweismethode
                     des KP4-Proteins in den Pflanzen schmälern den potenziellen
                     Erkenntnisgewinn. Weiter stellt das BUWAL fest, dass die
                     Ergebnisse aus dem Vorversuch in der Vegetationshalle von der
                     Gesuchstellerin besser hätten berücksichtigt werden können: In
                     einem Experiment im Jahr 2001 wiesen die KP4-Weizenpflanzen
                     keine erhöhte Pilzresistenz auf, im Gegenteil, sie waren sogar leicht
                     stärker vom Pilz befallen als die Ausgangssorten. Aus diesen
                     Gründen erachtet das BUWAL den Freisetzungsversuch als wenig
                     sinnvoll.

                     Strenge Sicherheitsauflagen

                     Bedingung für die Durchführung des Versuchs ist die Einhaltung
                     strenger Sicherheitsauflagen. Insbesondere werden folgende
                     Massnahmen verlangt:

                          Abdeckung der transgenen Pflanzen mit pollendichten Zelten
                          während der Blühphase;
                          Keine Saatgutproduktion von Weizen, Roggen oder Triticale im
                          Abstand von 60 m;
                          Abschrankungen gegen das Eindringen von Vögeln und
                          Nagetieren sowie gegen das Betreten durch unbefugte
                          Personen;
                          Überwachung der Testparzelle während des Versuches und
                          weiterführenden Beobachtung der Fläche während einem Jahr
                          nach Beendigung;
                          Überwachung der unerwünschten Verbreitung des
                          eingebrachten Genkonstruktes (d.h. Überprüfung der
                          Sicherheitsmassnahmen durch die Analyse von Boden und
                          Mantelsaat);
                          Nach Beendigung des Versuches Entsorgen des gentechnisch
                          veränderten Pflanzenmaterials durch Verbrennen sowie
                          thermische Behandlung des Bodens;
                          regelmässige Berichterstattung über den Ablauf des Versuchs
                          und der wichtigsten Ergebnisse an die Begleitgruppe
                          bestehend aus Vetretern des BUWAL, des Kantons Zürich, der
                          Gemeinde Lindau und Experten aus den Bereichen Ökologie
                          und Argrawissenschaften.
 

                     Massgebend für den positiven Entscheid des BUWAL waren nebst
                     den Sicherheits-Massnahmen die im Vergleich zur ersten Beurteilung
                     im November 2001 geänderten Rahmenbedingungen:

                          Die Beurteilung der Antibiotika-Resistenzgene, wie sie auch im
                          ETH-Weizen vorkommen, hat sich seit November 2001
                          verändert. Das BUWAL erachtet die Verwendung dieser Gene
                          zwar nach wird vor als unnötig und problematisch. Es schätzt
                          aber das Risiko bei örtlich und zeitlich beschränkten
                          Freisetzungsversuchen und entsprechenden
                          Sicherheitsauflagen als tragbar ein. Zudem hat das Parlament
                          im Rahmen der Beratung des Gentechnikgesetzes das Risiko
                          einer Verwendung von Antibiotikaresistenzgenen im Rahmen
                          von Freisetzungsversuchen nicht als derart umweltgefährdend
                          bewertet, dass er sofort zu unterbinden wäre. Die Forschung
                          dürfe noch  bis Ende 2008 solche Gene verwenden. Das
                          BUWAL hat dies bei seinem Entscheid berücksichtigt. Das
                          neue Gentechnikgesetz tritt voraussichtlich per 1. Januar 2004
                          in Kraft.
                          Die ETH hat dem BUWAL neue Daten zu den transgenen
                          Weizenpflanzen vorgelegt, welche die Risikobeurteilung
                          verbessern.
 

                     Stellungnahmen der Fachstellen

                     Gegen das Gesuch der ETH waren Einsprachen eingegangen von
                     der Arbeitsgruppe «Lindau gegen Gentechnik», dem Ehepaar
                     Grossmann-Keller und IP-Suisse sowie von Greenpeace Schweiz.
                     Die konsultierten Fachstellen haben sich mehrheitlich für den
                     Versuch ausgesprochen (siehe Verfügung). Keine Einwände geltend
                     machten die Bundesämter für Gesundheit (BAG), Landwirtschaft
                     (BLW) und Veterinärwesen (BVET). Die Biosicherheitskommission
                     EFBS diskutierte die nach wie vor fehlenden Angaben zur
                     Charakterisierung des KP4-Weizens und fehlende Analysemethoden
                     kritisch, stimmte dem Versuch aber mehrheitlich zu. Das Umweltamt
                     des Kantons Zürich (AWEL) forderte Auflagen zur Biosicherheit.
                     Einzig die Ethikkommission EKAH empfahl, den Versuch nicht
                     zuzulassen. Sie zweifelt angesichts der bisherigen Ergebnisse aus
                     den Versuchen im Gewächshaus und der Vegetationshalle
                     grundsätzlich die wissenschaftliche Qualität und den Sinn des
                     ETH-Experiments an.

                     Der BUWAL-Entscheid kann innerhalb von 30 Tagen beim UVEK
                     angefochten werden.
 

                     Bern, 30. Oktober 2003
                     BUWAL

                     Pressedienst
 

                     Auskünfte

                          Philippe Roch, Direktor BUWAL
                          Hans Hosbach, Chef Sektion Biotechnologie BUWAL, 031 322 54 36
 
 
 

                      Der Freisetzungsversuch

                      Die ETH Zürich möchte in Lindau (ZH) auf 8 m2 zwei gentechnisch
                      veränderte Sommerweizen im Freilandversuch erforschen
                      (Gesamtversuchsfläche 90 m2). Die 1600
                      Gentech-Versuchspflanzen enthalten ein so genanntes kp4-Gen,
                      das die Bildung des KP4-Proteins reguliert. Das «Killerprotein»
                      KP4 hat eine pilzabwehrende Wirkung und soll den Befall des
                      Weizen mit dem so genannten Weizenstinkbrand hemmen. Ziel
                      des Versuchs ist es zu überprüfen, ob dieser im Gewächshaus
                      festgestellte Effekt auch «im Feld» auftritt, d.h. unter natürlichen
                      Bedingungen. Neben den KP4-Genen enthalten die Pflanzen Gene
                      für Herbizidtoleranz und Antibiotikaresistenz.