Gentechnik

 Hersteller haften 30 Jahre

 30 Jahre lang müssen die Hersteller von gentechnisch veränderten Organismen für
 ihre Produkte haften.
 
 

          Bundesrat Moritz Leuenberger will Gentechnik nicht
          ihrer Chancen berauben. (BILD:REUTERS)
 

 Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) dürfen freigesetzt werden, wenn die
 Sicherheit vonMensch und Umwelt gewährleistet ist, die Würde derKreatur nicht
 verletzt wird und die biologische Vielfalt erhalten bleibt. Geht etwas schief, haftet der
 Hersteller von GVO 30 Jahre lang. Dies hat der Bundesrat gestern an seiner Sitzung
 entschieden. Damit hat er definitiv von einem Verbot oder Moratorium für das Anbauen
 von Gentech-pflanzen oder Aussetzen von Tieren mit verändertem Erbgut abgesehen.
 Die entsprechenden Änderungen und Ergänzungen im Umweltschutzgesetz sind Teil
 des Gen-Lex-Pakets, das demnächst dem Parlament überantwortet wird.
 Die Reaktionen fielen zwiespältig aus: Während sich der Chemiemulti Novartis und
 der Schweizerische Bauernverband befriedigt zeigten, sparten Biobauern,
 Umweltschützer und Konsumentenverbände nicht mit Kritik. dsi