Hersteller haften 30 Jahre
30 Jahre lang müssen die Hersteller von gentechnisch veränderten
Organismen für
ihre Produkte haften.
Bundesrat Moritz
Leuenberger will Gentechnik nicht
ihrer Chancen
berauben. (BILD:REUTERS)
Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) dürfen freigesetzt
werden, wenn die
Sicherheit vonMensch und Umwelt gewährleistet ist, die Würde
derKreatur nicht
verletzt wird und die biologische Vielfalt erhalten bleibt. Geht
etwas schief, haftet der
Hersteller von GVO 30 Jahre lang. Dies hat der Bundesrat gestern
an seiner Sitzung
entschieden. Damit hat er definitiv von einem Verbot oder Moratorium
für das Anbauen
von Gentech-pflanzen oder Aussetzen von Tieren mit verändertem
Erbgut abgesehen.
Die entsprechenden Änderungen und Ergänzungen im Umweltschutzgesetz
sind Teil
des Gen-Lex-Pakets, das demnächst dem Parlament überantwortet
wird.
Die Reaktionen fielen zwiespältig aus: Während sich
der Chemiemulti Novartis und
der Schweizerische Bauernverband befriedigt zeigten, sparten
Biobauern,
Umweltschützer und Konsumentenverbände nicht mit Kritik.
dsi