Vor einer Woche hat der Bundesrat sich gegen ein Verbot der
Gentechnologie in der Landwirtschaft entschieden. Die Risiken der
Technik sollen zwar begrenzt, aber die Chancen dennoch genutzt
werden.
Eine detaillierte Checkliste für das, was erlaubt oder verboten
sein wird, durfte somit von der gestern verabschiedeten Genlex
nicht erwartet werden. Denn anders als in Form einer
Gesetzes-«Knetmasse» lässt sich eine derart dynamische,
junge
Technologie nicht sinnvoll regulieren. Die von der Regierung
beantragten Gesetzesänderungen strotzen von
Kann-Formulierungen, die dem Bundesrat neue Kompetenzen
geben. Die konkrete Regelung - etwa die Bedingungen für einen
Freisetzungsversuch oder der Grenzwert für herbeigewehte
Gentech-Pollen, die ein Biobauer erdulden muss - will der
Bundesrat in eigener Kompetenz mit Verordnungen erlassen. Die
Regierung habe damit Flexibilität angestrebt, um auf neue
Entwicklungen rasch reagieren zu können, erläuterte
Umweltminister Moritz Leuenberger. Und machte deutlich, dass
damit nebst Fortschritten der Gentechnologie und
gesellschaftlichen Meinungsänderungen vor allem die ausstehende
Regulierung durch die EU gemeint ist. Was wohl so zu verstehen
ist, dass die Knetmasse der schweizerischen
Gentech-Gesetzgebung dereinst in die Form der Europäischen
Union gedrückt wird. Allerdings nicht vollständig. Denn im Kern
hat
der Bundesrat der Masse ein stabilisierendes Armierungseisen
verpasst: Hierzulande sollen die Gentech-Hersteller während
dreissig Jahren für die Sicherheit ihres Produkts haften. Diese
massive Ausdehnung der Produktehaftpflicht wird sie zu grösster
Sorgfalt zwingen. In der Europäischen Union ist eine annähernd
strenge Haftungsregelung nicht zu erwarten.