Knetmasse mit hartem Kern
                    • PETER SENNHAUSER

                    Vor einer Woche hat der Bundesrat sich gegen ein Verbot der
                    Gentechnologie in der Landwirtschaft entschieden. Die Risiken der
                    Technik sollen zwar begrenzt, aber die Chancen dennoch genutzt
                    werden.
                      Eine detaillierte Checkliste für das, was erlaubt oder verboten
                    sein wird, durfte somit von der gestern verabschiedeten Genlex
                    nicht erwartet werden. Denn anders als in Form einer
                    Gesetzes-«Knetmasse» lässt sich eine derart dynamische, junge
                    Technologie nicht sinnvoll regulieren. Die von der Regierung
                    beantragten Gesetzesänderungen strotzen von
                    Kann-Formulierungen, die dem Bundesrat neue Kompetenzen
                    geben. Die konkrete Regelung - etwa die Bedingungen für einen
                    Freisetzungsversuch oder der Grenzwert für herbeigewehte
                    Gentech-Pollen, die ein Biobauer erdulden muss - will der
                    Bundesrat in eigener Kompetenz mit Verordnungen erlassen. Die
                    Regierung habe damit Flexibilität angestrebt, um auf neue
                    Entwicklungen rasch reagieren zu können, erläuterte
                    Umweltminister Moritz Leuenberger. Und machte deutlich, dass
                    damit nebst Fortschritten der Gentechnologie und
                    gesellschaftlichen Meinungsänderungen vor allem die ausstehende
                    Regulierung durch die EU gemeint ist. Was wohl so zu verstehen
                    ist, dass die Knetmasse der schweizerischen
                    Gentech-Gesetzgebung dereinst in die Form der Europäischen
                    Union gedrückt wird. Allerdings nicht vollständig. Denn im Kern hat
                    der Bundesrat der Masse ein stabilisierendes Armierungseisen
                    verpasst: Hierzulande sollen die Gentech-Hersteller während
                    dreissig Jahren für die Sicherheit ihres Produkts haften. Diese
                    massive Ausdehnung der Produktehaftpflicht wird sie zu grösster
                    Sorgfalt zwingen. In der Europäischen Union ist eine annähernd
                    strenge Haftungsregelung nicht zu erwarten.