Ständeratskommission verabschiedet Gentechnologie-Gesetz

Strenges Bewilligungsregime statt Teilmoratorium

Bern (sda) Für die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) sollen strenge Voraussetzungen gelten. Die Ständeratskommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) hat mit 12 Stimmen bei einer Enthaltung ein Gesetz dazu geschaffen.

Mit 7 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen lehnte die WBK auch in zweiter Lesung ein Teilmoratorium ab, das die kommerzielle Züchtung und Verbreitung von GVO bis Ende 2009 verbieten wollte. Mit dem Bundesrat setzt sie auf ein scharfes Bewilligungsregime, wie Präsident Pierre-Alain Gentil (SP/JU) vor den Medien erklärte.

Keine Gentech-Kühe

Peter Bieri (CVP/ZG) will sich im Juni im Plenum für das Teilmoratorium wehren, das den Widerständen in Landwirtschaft und Bevölkerung Rechnung trage. Forschung und Versuche seien davon nicht betroffen. Im übrigen sei auch die Mehrheit der WBK dafür, in den nächsten zehn Jahren auf gentechnisch veränderte Nutztiere zu verzichten.

Laut Bieri bemühte sich die Kommission, die in der Verfassung verankerte "Würde der Kreatur" im Gesetz näher zu konkretisieren. Es gehe hier um ein äusserst heikle Güterabwägung. Schutzwürdige Interessen des Menschen könnten es nämlich rechtfertigen, die Würde der Kreatur "zu ritzen oder zu interpretieren".

Vom Bundesrat übernahm die WBK die allgemeine Deklarationspflicht für GVO. Für Verunreinigungen während der Verarbeitung oder dem Transport soll dabei eine Toleranz von einem Prozent gelten. Was weniger als ein Prozent GVO enthält, darf als gentechfrei angeboten werden.

Hersteller haften 30 Jahre

Auch bei der Haftung folgte die Kommission weitgehend der Landesregierung. Danach haften die GVO-Hersteller während 30 Jahren für Schäden aus ihren Produkten. Eine Minderheit will Hersteller ausnehmen, die gutgläubig und gesetzeskonform gehandelt haben. Neu schlägt die WBK ein Klagerecht von Bund, Kantonen und Gemeinden vor.

Für vorsätzliche Schädigungen von Mensch oder Umwelt durch GVO nahm die Kommission im Gegensatz zum Bundesrat Sanktionen ins Strafgesetzbuch auf. Auch in der Gentechnologie will sie schliesslich - analog zum Umweltschutz - das Verbandsbeschwerderecht einführen.

Der Bundesrat hatte mit der Gen-Lex-Vorlage das Umweltschutzgesetz und eine Reihe anderer Erlasse ändern wollen. Die WBK legt nun für die Gentechnologie im ausserhumanen Bereich ein Spezialgesetz vor. Dabei werden die heute in Verordnungen verankerten Bewilligungskriterien auf Gesetzsstufe gehoben.
 

sda 30.4.2001