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                                                                    Bundesamt für Landwirtschaft
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                                                                    Bern, 15.12.1999
 

Vernehmlassungsantwort zur Änderung der Saatgutverordnung
 

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir lassen uns zur vorgeschlagenen Änderung der Saatgutverordnung vernehmen.
Die Vorschläge des BWL erachten wir als so überstürzt und unreflektiert, dass wir uns
lediglich allgemein dazu äussern.

Die vorgeschlagene Limite von 0.5% für die Durchsetzung von Saatgut mit GVOs
lehnen wir klar ab. Hier muss zumindest vorläufig und für unbewilligte Sorten generell
die Nulltoleranz gelten. Wie das erreicht wird, muss Sache der Saatguthersteller
und -importeure sein, ebenso wie die Übernahme der Kontrollkosten und allfälliger
Schadenersatzansprüche. Für uns ist zu augenfällig, dass die vorgeschlagene
Änderung einzig auf Druck der entsprechenden Industrie - ausgelöst durch die illegale
Maisaussaat im Frühling 1999 und die anschliessende Vernichtungsaktion - zur
Diskussion steht.
Die unkontrollierte, grossflächige Freisetzung auch unbewilligter Gentechpflanzen wäre
hochgradig verantwortungslos und muss auch in Zukunft verhindert werden.
Wir sind der Meinung, das Ihr Ansinnen der Freisetzungsverordnung widerspricht,
welche verlangt, dass Auskreuzungsrisiken in einem Bewilligungsverfahren
mitberücksichtigt und abgeklärt werden.
Für uns ist es auch erschreckend, wie salopp sich Ihr Bundesamt über das Votum des
im Sommer 1999 durchgeführten Publiforums zu Gentechnologie und Lebensmitteln
hinwegsetzt, welches mehrheitlich ein vorläufiges Moratorium für die grossflächige
Inverkehrsetzung von GVOs empfahl.

Wir hoffen, dass der Kniefall vor der Industrie ausbleibt und verbleiben
 

Mit freundlichen Grüssen
Forum GenAu