Argumente gegen die Forschung mit embryonalen Stammzellen

Anlass Schweiz: Abstimmung über das Stammzellenforschungsgesetz vom 28.11.2004,
das Gesetz wurde angenommen.



 

Zu den Argumenten, die für das Gesetz und diese Forschung angeführt wurden:
 
 
1.
"Wir Gesunden müssen den Kranken Heilungschancen geben"
"Wir dürfen keine Hoffnungen zerstören" 
"Es ist ethisch verwerflich, die Chancen ungenutzt zu lassen." 

Gegenargumente

Mit solch hypothetischen Heilsversprechungen wurde die Welt schon mehrfach beglückt. Oft bleibt nichts als die Milliardenkosten, welche auf das öffentliche Gesundheitswesen oder die Steuerzahler abgewälzt werden.

Weltweit sterben jeden Tag 8'000 Menschen an AIDS und 28'000 Kinder (allein Kinder!) an Hunger. In weniger entwickelten Ländern sterben zudem Zehntausende täglich an Krankheiten, die bei uns bereits aus hygienischen Gründen nicht auftreten, oder aber heilbar sind. Meist fehlen jedoch die einfachsten Mittel für Prophylaxe und Nothilfe.
90% der medizinischen Forschung kommen nur 10% der Menschheit zugute.

Und wir halten es für ethisch, uns zu überlegen, wie wir unsere Zivilisationskrankheiten und völlig "normalen" Altersgebrechen mit milliardenteurer (und nun z.T. fragwürdiger) Forschung und ebenso milliardenteuren Medikamenten für ein paar Monate in Schach halten könnten, statt uns auf Prävention und Sicherung der sozialen Lebensqualität zu konzentrieren.

Offenbar ist Ethik teilbar, für unsere medizinisch überversorgte Welt gilt etwas anderes als für jene, die wirklich leiden.
 
 
2.
"Wer für die Fristenlösung (Abtreibung) war, kann doch nicht gegen die Stammzellenforschung sein." 

Gegenargumente:

3.
"Die Embryonen müssten sowieso sterben, also kann man sie doch noch beforschen."

NEIN! Dies sind keine ethischen Argumente!

Auch Grundlagenforschung und der legitime Drang nach Erkenntnisgewinn sind nicht wertfrei.
Mit der gleichen "Argumentation" ("muss sowieso sterben") könnte man Menschenversuche an Todkranken oder an Sträflingen, die zum Tod verurteilt sind, "rechtfertigen".
Man könnte auch anführen, rein wissenschaftlich betrachtet hätten sogar die Folterversuche und Menschenexperimente der Nazis gewisse Erkenntnisgewinne gebracht, vielleicht sogar einen medizinisch verwertbaren Nutzen für Dritte! Zweifellos waren es Erkenntnisse, die "auf andere Weise nicht erhältlich" gewesen wären (beliebtes Argument der Forschung, zum Teil sogar in Gesetzen als Bedingung genannt!). Solche menschenverachtenden Experimente deswegen als ethisch vertretbar zu deklarieren, käme wohl niemandem in den Sinn.
Leider wird mit ähnlichen rhetorischen Tricks auch für die Bioethik-Konvention geworben, wenn Versuche an Urteilsunfähigen zugunsten Dritter (fremdnützige Forschung) propagiert werden (der Zweck soll die Mittel heiligen).
Die Behauptung, die Erkenntnisse seien "auf andere Weise nicht zu erhalten", ist niemals belegbar, weil man nie alle Alternativen ausprobiert hat. In vorliegenden Fall (Stammzellenforschung) gibt es vielversprechende Ansätze zu Alternativen, Stichwort adulte Stammzellen anstelle von embryonalen.
 
 
4.
"Die Schweiz ist ein wichtiger Forschungsplatz"

Gegenargumente:

Hier wird wissenschaftliches Prestige und Wirtschaftlichkeit einmal mehr als Absolutismus und höchstwertiges Gut dargestellt.
Wie erwähnt: auch Grundlagenforschung und der (legitime) Drang nach Erkenntnisgewinn sind nicht wertfrei. Man soll und darf nicht alles machen, was machbar ist. Erst recht nicht, wenn es realistische, vielversprechende, unbedenkliche Alternativen gibt (adulte Stammzellen).
Dass es letzlich auch um Kommerz geht, zeigt sich darin, dass mit dem Stammzellengesetz die Erweiterung des Patentgesetzes (siehe unsere Vernehmlassung zum Patentgesetz!) angemerkt bzw. vorweggenommen wird: es sollen (gentechnisch) veränderte Stammzelllinien patentiert werden können! Dies ist eine beispiellose Bankrotterklärung der menschlichen Ethik.
 

Unsere Freiheit besteht nicht darin, tun zu können, was wir wollen,
sondern nicht tun zu müssen, was wir nicht wollen.

Jean-Jacques Rousseau

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