Argumente gegen die Forschung mit embryonalen Stammzellen
Anlass Schweiz: Abstimmung über das
Stammzellenforschungsgesetz vom 28.11.2004,
das Gesetz wurde angenommen.
Zu den Argumenten, die für
das Gesetz und diese Forschung angeführt wurden:
1.
"Wir Gesunden müssen den Kranken Heilungschancen geben" "Wir dürfen keine Hoffnungen zerstören" "Es ist ethisch verwerflich, die Chancen ungenutzt zu lassen." |
Gegenargumente
Mit solch hypothetischen Heilsversprechungen wurde die Welt schon mehrfach beglückt. Oft bleibt nichts als die Milliardenkosten, welche auf das öffentliche Gesundheitswesen oder die Steuerzahler abgewälzt werden.
Weltweit sterben jeden Tag 8'000 Menschen
an AIDS und 28'000 Kinder (allein Kinder!) an Hunger. In weniger entwickelten
Ländern sterben zudem Zehntausende täglich an Krankheiten, die
bei uns bereits aus hygienischen Gründen nicht auftreten, oder aber
heilbar sind. Meist fehlen jedoch die einfachsten Mittel für Prophylaxe
und Nothilfe.
90% der medizinischen Forschung kommen
nur 10% der Menschheit zugute.
Und wir halten es für ethisch, uns zu überlegen, wie wir unsere Zivilisationskrankheiten und völlig "normalen" Altersgebrechen mit milliardenteurer (und nun z.T. fragwürdiger) Forschung und ebenso milliardenteuren Medikamenten für ein paar Monate in Schach halten könnten, statt uns auf Prävention und Sicherung der sozialen Lebensqualität zu konzentrieren.
Offenbar ist Ethik teilbar, für unsere
medizinisch überversorgte Welt gilt etwas anderes als für jene,
die wirklich leiden.
2.
"Wer für die Fristenlösung (Abtreibung) war, kann doch nicht gegen die Stammzellenforschung sein." |
Gegenargumente:
3.
"Die Embryonen müssten sowieso sterben, also kann man sie doch noch beforschen." |
NEIN! Dies sind keine ethischen Argumente!
Auch Grundlagenforschung und der legitime
Drang nach Erkenntnisgewinn sind nicht wertfrei.
Mit der gleichen "Argumentation" ("muss
sowieso sterben") könnte man Menschenversuche an Todkranken oder an
Sträflingen, die zum Tod verurteilt sind, "rechtfertigen".
Man könnte auch anführen, rein
wissenschaftlich betrachtet hätten sogar die Folterversuche und Menschenexperimente
der Nazis gewisse Erkenntnisgewinne gebracht, vielleicht sogar einen medizinisch
verwertbaren Nutzen für Dritte! Zweifellos waren es Erkenntnisse,
die "auf andere Weise nicht erhältlich" gewesen wären (beliebtes
Argument der Forschung, zum Teil sogar in Gesetzen als Bedingung genannt!).
Solche menschenverachtenden Experimente deswegen als ethisch vertretbar
zu deklarieren, käme wohl niemandem in den Sinn.
Leider wird mit ähnlichen rhetorischen
Tricks auch für die Bioethik-Konvention geworben, wenn Versuche an
Urteilsunfähigen zugunsten Dritter (fremdnützige Forschung)
propagiert werden (der Zweck soll die Mittel heiligen).
Die Behauptung, die Erkenntnisse seien
"auf andere Weise nicht zu erhalten", ist niemals belegbar, weil man nie
alle Alternativen ausprobiert hat. In vorliegenden Fall (Stammzellenforschung)
gibt es vielversprechende Ansätze zu Alternativen, Stichwort adulte
Stammzellen anstelle von embryonalen.
4.
"Die Schweiz ist ein wichtiger Forschungsplatz" |
Gegenargumente:
Hier wird wissenschaftliches Prestige und
Wirtschaftlichkeit einmal mehr als Absolutismus und höchstwertiges
Gut dargestellt.
Wie erwähnt: auch Grundlagenforschung
und der (legitime) Drang nach Erkenntnisgewinn sind nicht wertfrei. Man
soll und darf nicht alles machen, was machbar ist. Erst recht nicht, wenn
es realistische, vielversprechende, unbedenkliche Alternativen gibt (adulte
Stammzellen).
Dass es letzlich auch um Kommerz geht,
zeigt sich darin, dass mit dem Stammzellengesetz die Erweiterung des Patentgesetzes
(siehe unsere Vernehmlassung zum Patentgesetz!)
angemerkt bzw. vorweggenommen wird: es sollen (gentechnisch) veränderte
Stammzelllinien patentiert werden können! Dies ist eine beispiellose
Bankrotterklärung der menschlichen Ethik.
Unsere Freiheit besteht
nicht darin, tun zu können, was wir wollen,
Jean-Jacques Rousseau |
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