Kritische Bemerkung zur Interpharma-Vernehmlassung

Wie alle andern unterstützt auch die Interpharma in ihrer Vernehmlassung das Gen-Lex-Paket grundsätzlich. Es war auch vorauszusehen, dass sich VOR der Gen-Schutz-Abstimmung sicher niemand gegen gewisse Regelungen ausprechen wird. Einen kleinen
Vorgeschmack dessen, was uns an Rhetorik und Verwässerungsbestrebungen erwarten wird, falls die Initiative abgelehnt wird, gibt die Stellungnahme der Interpharma aber dennoch:

Die Interpharma brüstet sich damit, in EINEM Punkt der Gen-Lex "sogar noch eine Verschärfung" vorzuschlagen. Um was geht es?

Im Umweltschutzgesetz will die Gen-Lex die Deklarationspflicht auf Gegenstände ausdehnen:

Es heisst dort (Art. 29d Abs. 2): 
"Wer gentechnisch veränderte Organismen einschliesslich Gemische und Gegenstände, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder enthalten könnten, in Verkehr bringt, muss sie für den Abnehmer entsprechend kennzeichnen."

Tönt nicht schlecht, oder? Aber die Interpharma will nun, dass die rot markierten Worte GESTRICHEN werden, und verkauft diese Änderung der Öffentlichkeit als Verschärfung der Deklarationsvorschriften!

In ihrer Vernehmlassung schreibt die Interpharma wörtlich:
"In Art. 29 d Abs. 2 USG sollten auf der Zeile 2 die Worte "oder enthalten können" gestrichen werden. Dieser Passus sorgt für Unklarheiten und nicht für Transparenz, was auch den Interessen der Konsumentenschaft nicht dient. Insbesondere droht sie die klare Verantwortlichkeit des Herstellers und Vertreibers hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht zu verwässern." 

Es ist doch völlig klar, dass die KonsumentInnEn eine möglichst weitgehende Deklaration wünschen. Aber die von Interpharma verlangte Streichung bewirkt, dass WENIGER deklariert werden muss. Deklariert werden muss gemäss geltendem Recht nur das, worin die veränderten Gene nachweisbar sind. Öle oder Lezithine sollten also eigentlich nicht deklariert werden müssen. Nun hat man aber auch in solchen "Rein"produkten verändertes Erbgut nachweisen können. Mit einer "Enthalten-kann-Formel" könnte man auch Produkte meiden, die aufgrund gentechnisch veränderter Rohstoffe hergestellt wurden, die aber nicht immer - aufgrund des Lieferanten oder des Herstellungsprozesses - GVOs enthalten. Deklaration ist also für die Industrie immer noch etwas negatives. Dies ist ja noch halbwegs begreiflich. Aber eher als Rhetoriktrick ist es zu bezeichnen, diesen Antrag als Verschärfung des Rechts zu 
verkaufen.