Luxemburg (sda/dpa/afp) 28.5.1999
Die Freisetzung genmanipulierte Organismen soll in der
EU künftig nur nach strengsten Regeln
zugelassen werden. Darauf verständigten sich die
EU-Umweltminister am Freitag in Luxemburg. Die Altauto-Verordnung scheiterte.
Bis die neue Gen-Richtlinie in Kraft tritt, sollen keine Genehmigungen mehr für Gen-Organismen erteilt werden. Mit einem Inkrafttreten der neuen Richtlinie, der das Europaparlament noch zustimmen muss, wird nicht vor 2002 gerechnet.
Die Richtlinie regelt die Freisetzung und die Vermarktung aller genmanipulierten Organismen, nicht aber die Zulassung gentechnisch veränderter Lebensmittel. Dafür gibt es getrennte EU-Vorschriften.
Der deutsche Umweltminister Jürgen Trittin, der die Sitzung als EU-Ratpräsident leitete, erwartet von der neuen Regelung eine Verbesserung des Verbraucherschutzes. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace begrüsste die Entscheidung als "Schritt in die richtige Richtung".
Eingehende Risikoanalyse
US-Forscher hatten im Mai Alarm geschlagen, weil gentechnisch veränderter Mais Schmetterlingen schaden könne. Nach Bekanntwerden der Studie hatte die EU-Kommission alle Zulassungsverfahren für genveränderten Mais ausgesetzt. Einige EU-Länder erliessen im Alleingang Vermarktungsverbote.
Bislang sind in der EU zwölf gentechnisch veränderte
Organismen zugelassen, darunter mehrere Sorten Gen-Mais und -Raps. Künftig
sollen Genehmigungen nach einer eingehenden Risikoanalyse auf höchstens
zehn Jahre befristet werden. Bei der Zulassung sind öffentliche Anhörungen
und die Konsultation von wissenschaftlichen Ausschüssen vorgesehen.
Frankreich, Italien, Dänemark, Griechenland und
Luxemburg gaben eine gemeinsame Erklärung ab, bis zur Annahme einer
weitergehenden Regelung dafür sorgen zu wollen, dass neue Genehmigungen
für die Freisetzung und den Verkauf nicht erteilt würden.
Keine Freisetzungs-Gesuche in der Schweiz
In der Schweiz sind bisher keine transgenen Pflanzen angebaut worden. Zur Zeit liege auch kein Gesuch vor, solche Pflanzen anzubauen, hiess es beim Bundesamt für Landwirtschaft am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.
Nach der Ablehnung von zwei Freisetzungsversuchen durch
das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) lägen auch
keine Gesuche für Versuche mehr vor. Die Freisetzungsverordnung sei
derzeit in Vorbereitung. Das Buwal seinerseits verweist in seiner Mitteilung
auf die Gen-Lex-Vorlage, über die das Parlament voraussichtlich in
der Wintersession beraten wird.