Quelle: www.greenpeace.de

Hamburg/München, 25.07.2002 - Das Europäische Patentamt (EPA) in München hat am Mittwoch das 'Versehen' drei seiner Patentprüfer von 1999 teilweise aus der Welt geräumt: Die Einspruchabteilung entschied nach einer dreitägigen Verhandlung, das an die Universität Edinburgh erteilte Patent zur Züchtung von Stammzellen aus menschlichen und tierischen Embryonen zu widerrufen. Greenpeace hatte gegen das Patent Einspruch erhoben.

April 2000 vor dem EPA: Greenpeace gibt über 8000 Einsprüche gegen das Embryonen-Patent ab
 
 "Es ist ein Erfolg für Greenpeace und die anderen Einsprechenden, dass der menschliche Embryo und embryonale Stammzellen aus diesem Skandal-Patent ausgenommen wurden", sagte Dr. Christoph Then, Gentechnik- und Patentexperte von Greenpeace, zu der Entscheidung des EPA.

Die Patentprüfer begründen die weitreichende Einschränkung des Patents damit, dass wesentliche Teile des Patentes technisch gar nicht ausführbar seien. Auch den ethischen Einwänden der 14 Einspruchsparteien wurde zum Teil stattgegeben. Denn Patente auf die kommerzielle Verwertung menschlicher Embryonen sind durch die Gen-Patentrichtlinie der EU (98/44/EG) verboten. Das Patent gilt aber weiterhin für Stammzellen, die einem Erwachsenen oder einem ausgewachsenen Tier entnommen wurden.

"Der Fall zeigt deutlich, dass die EU-Gen-Patentrichtlinie nicht ausreicht, um in Zukunft Patente auf menschliche Embryonen zu verhindern", sagt Then. Ein Vergleich mit früheren Entscheidungen führt die Willkür vor Augen, mit der das Amt die Gen-Patentrichtlinie auslegt. Beispiel Patent EP 322240: Ende August 2001 lehnte der Patentprüfer einen Einspruch gegen das Patent auf Mischwesen aus Mensch und Tier ab, obwohl das Amt auch in diesem Fall davon ausgeht, dass das Patent eine kommerzielle Verwertung menschlicher Embryonen umfasst.

"Die Richtlinie muss Patente auf Embryonen, auf Teile des menschlichen Körpers, auf Lebewesen und ihre Gene ausdrücklich und unmissverständlich verbieten", fordert Then an Brüssel und Berlin gerichtet. "Sonst bleiben ethische Fragen weiterhin der Willkür einzelner Patentprüfer ausgeliefert. Menschliche Embryonen dürfen nicht zu einem Wirtschaftsgut und zu einer Art modernem Versuchstier werden." Zu Beginn der neuen Legislaturperiode wird der deutsche Bundestag entscheiden müssen, ob und wie die EU-Genpatent-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden soll.

Die Zeit drängt: Nach Recherchen von Greenpeace sind inzwischen über ein Dutzend weitere Patente beantragt, die auch auf menschliche Embryonen abzielen. Darunter auch Anträge der Universtät Edinburgh, die nach Angaben des EPA nach der Aufdeckung ihres jetzt verhandelten Skandal-Patentes durch Greenpeace im Jahre 2000 auf den Patentschutz für menschliche Embryonen verzichtet habe. Außerdem erteilt das Amt seit Jahren Patente auf Säugetiere, Pflanzen und menschliche Gene.

Wahrscheinlich wird das Patentamt noch einmal Gelegenheit haben, sich mit dem Embryo-Patent zu befassen. Es wird erwartet, dass die Patentinhaber gegen die Entscheidung des EPA Einspruch einlegen.