Ethikkommission:
Moratorium für kommerzielle Freisetzung von Gentech-Organismen

12.5.2000, SDA

Die Eidgenössische Ethikkommission für die Gentechnik im ausserhumanen Bereich (EKAH)  will ein Moratorium für die kommerzielle Freisetzung von
gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in der Schweiz. Im Falle forschungsbezogener Freisetzungen empfiehlt die Kommission ein strenges Bewilligungsverfahren.

Der Entscheid für das Moratorium fiel am Dienstag in der EKAH grossmehrheitlich, wie sie am Freitag mitteilte. Das Moratorium sei keinesfalls als Denkpause im ethischen Beurteilungsprozess misszuverstehen. Über die Dauer des Moratoriums sprach sich die EKAH nicht aus.

Der ethische Dialog und die öffentliche Debatte würden von der Kommission weiter gefördert. Das Moratorium soll für alternative Forschungen verwendet werden, regt die Kommission an. Die Kommission stelle sich gegen ein völliges Freisetzungsverbot, teilt sie weiter mit.

In der Gen-Lex-Vorlage, die zurzeit bei der Kommission des Ständerates liegt, schlägt der Bundesrat für die Freisetzung von GVO ein strenges Bewilligungsverfahren vor. Ein Moratorium oder gar ein Verbot lehnt er ab. In der Ethikkommission gab es dazu zunächst keinen Konsens.

Der Schweizerische Bauernverband (SBV) hatte sich Ende April für ein Freisetzungs-Moratorium bis mindestens 2010 ausgesprochen. Zudem forderte er eine verschärfte Haftpflicht für die Hersteller.

Die im Frühling 1998 eingesetzte EKAH soll den Bundesrat bei der Gesetzgebung und die Behörden beim Vollzug beraten. Aufgetragen sind ihr auch die Information und die Förderung des Dialogs über Nutzen und Risiken der Biotechnologie. Sieben Mitglieder vertreten die Ethik, die übrigen fünf andere Fachgebiete wie Biologie, Medizin, Politik und Recht.