12.5.2000, SDA
Die Eidgenössische Ethikkommission für die Gentechnik
im ausserhumanen Bereich (EKAH) will ein Moratorium für die
kommerzielle Freisetzung von
gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in der
Schweiz. Im Falle forschungsbezogener Freisetzungen empfiehlt die Kommission
ein strenges Bewilligungsverfahren.
Der Entscheid für das Moratorium fiel am Dienstag in der EKAH grossmehrheitlich, wie sie am Freitag mitteilte. Das Moratorium sei keinesfalls als Denkpause im ethischen Beurteilungsprozess misszuverstehen. Über die Dauer des Moratoriums sprach sich die EKAH nicht aus.
Der ethische Dialog und die öffentliche Debatte würden von der Kommission weiter gefördert. Das Moratorium soll für alternative Forschungen verwendet werden, regt die Kommission an. Die Kommission stelle sich gegen ein völliges Freisetzungsverbot, teilt sie weiter mit.
In der Gen-Lex-Vorlage, die zurzeit bei der Kommission des Ständerates liegt, schlägt der Bundesrat für die Freisetzung von GVO ein strenges Bewilligungsverfahren vor. Ein Moratorium oder gar ein Verbot lehnt er ab. In der Ethikkommission gab es dazu zunächst keinen Konsens.
Der Schweizerische Bauernverband (SBV) hatte sich Ende April für ein Freisetzungs-Moratorium bis mindestens 2010 ausgesprochen. Zudem forderte er eine verschärfte Haftpflicht für die Hersteller.
Die im Frühling 1998 eingesetzte EKAH soll den Bundesrat
bei der Gesetzgebung und die Behörden beim Vollzug beraten. Aufgetragen
sind ihr auch die Information und die Förderung des Dialogs über
Nutzen und Risiken der Biotechnologie. Sieben Mitglieder vertreten die
Ethik, die übrigen fünf andere Fachgebiete wie Biologie, Medizin,
Politik und Recht.