Bern, 15.12.1999

Keine verantwortungslosen Freisetzungsexperimente!

Stellungnahme zur heute ablaufenden Vernehmlassung
 
Wir lehnen eine "Unbedenklichkeits"-Limite (das Bundesamt für Landwirtschaft
BWL schlägt 0.5% vor) für die Verunreinigung von Saatgut mit (auch unbewilligten) GVOs (=gentechnisch veränderte Organismen) ab.
Eine derart unkontrollierte, grossflächige Freisetzung unbewilligter
Gentechpflanzen und erst noch ohne Monitoring wäre hochgradig
verantwortungslos.

Mit einer solchen Regelung gäbe es fast nur Verlierer: Bauern, Konsumenten
und die Umwelt. Die einzigen Profiteure dieses Kniefalls wären die
Saatguthersteller und -importeure, welche sich vor den Kontrollen drücken
können.

Der Vorschlag des BWL widerspricht der Freisetzungsverordnung, die
ausdrücklich verlangt, dass Auskreuzungsrisiken mitberücksichtigt werden bei
Bewilligungen.
Unbewilligte GVOs würden diesen Prozess umgehen.

Es ist auch erschreckend, wie salopp sich ein Bundesamt über das Votum des
im Sommer 1999 durchgeführten Publiforums (Schweizerischer
Wissenschaftsrat) hinwegsetzt, welches mehrheitlich ein Moratorium für die
grossflächige Inverkehrsetzung von GVOs empfahl.
 

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