Vernehmlassung
zum Gesetzesentwurf
(damals noch Embryonenforschungsgesetz)
Embryonen: Forschungsrohstoff dank Willkür
Für Freitag,
19.12.03 ist im Parlament die Schlussabstimmung über das Stammzellenforschungsgesetz
angesetzt. Aufgrund der bisherigen Debatte ist leider eine Annahme zu befürchten.
Wir sind damit nicht
einverstanden und würden uns einem Referendum anschliessen.
Die willkürlich festgelegte
Grenze von acht Tagen zwischen Embryonen mit und ohne Schutzwürdigkeit
ist kein ethisch reflektierter Entscheid, sondern dient primär der
Bereitstellung von genügend Forschungsrohstoff.
Das Gesetz regelt nicht
den Schutz der Embryonen, sondern deren Verfügbarmachung.
Menschliche Embryonen gehören
grundsätzlich in den Körper der Frau, sicher nicht in Forscherhände.
Die mit dem Gesetz geweckten Zugriffsgelüste Dritter sind rechtlich
und moralisch durch nichts zu rechtfertigen. Die Forschung an Embryonen
ist verfassungswidrig
und unverträglich mit
den bisherigen Willensäusserungen des Souveräns gegen Missbräuche
der Gen- und Fortpflanzungstechnologie.
Es geht nicht um das "Dilemma"
"beforschen" oder "unbenutzt sterben lassen" der Embryonen, und auch nicht
darum, wann genau ihr schutzwürdiges Dasein beginnt. Der ethische
Dammbruch geschieht darin, dass der Embryo nun als technischer Rohstoff,
im besten Fall als reines "Menschenmaterial" gilt, für andere Ziele
als das Menschwerden
instrumentalisert wird und
dadurch nur noch Mittel zum Zweck ist, was unsere Kant'sche Moral verbietet.
"Forschungsgebiet" für
JournalistInnEn: Wann und wie werden Eltern um die "Verwertung" ihrer
Embryonen gefragt, wie können sie sich dagegen wehren, was haben sie
für Kontrollmöglichkeiten, können sie die Embryonen auch
selber bestatten?
Unsere Freiheit besteht nicht darin,
tun zu können, was wir wollen,
sondern nicht tun zu müssen, was
wir nicht wollen.
Jean-Jacques Rousseau
Vorstand Forum GenAu