Medienmitteilung

Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf
(damals noch Embryonenforschungsgesetz)


An die Schweizer Medien
Bern, 16. Dez. 2003

Embryonen: Forschungsrohstoff dank Willkür


Für Freitag, 19.12.03 ist im Parlament die Schlussabstimmung über das Stammzellenforschungsgesetz angesetzt. Aufgrund der bisherigen Debatte ist leider eine Annahme zu befürchten.
Wir sind damit nicht einverstanden und würden uns einem Referendum anschliessen.

Die willkürlich festgelegte Grenze von acht Tagen zwischen Embryonen mit und ohne Schutzwürdigkeit ist kein ethisch reflektierter Entscheid, sondern dient primär der Bereitstellung von genügend Forschungsrohstoff.
Das Gesetz regelt nicht den Schutz der Embryonen, sondern deren Verfügbarmachung.

Menschliche Embryonen gehören grundsätzlich in den Körper der Frau, sicher nicht in Forscherhände. Die mit dem Gesetz geweckten Zugriffsgelüste Dritter sind rechtlich und moralisch durch nichts zu rechtfertigen. Die Forschung an Embryonen ist verfassungswidrig
und unverträglich mit den bisherigen Willensäusserungen des Souveräns gegen Missbräuche der Gen- und Fortpflanzungstechnologie.

Es geht nicht um das "Dilemma" "beforschen" oder "unbenutzt sterben lassen" der Embryonen, und auch nicht darum, wann genau ihr schutzwürdiges Dasein beginnt. Der ethische Dammbruch geschieht darin, dass der Embryo nun als technischer Rohstoff, im besten Fall als reines "Menschenmaterial" gilt, für andere Ziele als das Menschwerden
instrumentalisert wird und dadurch nur noch Mittel zum Zweck ist, was unsere Kant'sche Moral verbietet.

"Forschungsgebiet" für JournalistInnEn: Wann und wie werden Eltern um die "Verwertung" ihrer Embryonen gefragt, wie können sie sich dagegen wehren, was haben sie für Kontrollmöglichkeiten, können sie die Embryonen auch selber bestatten?
 

Unsere Freiheit besteht nicht darin, tun zu können, was wir wollen,
sondern nicht tun zu müssen, was wir nicht wollen.
Jean-Jacques Rousseau


Vorstand Forum GenAu


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