Medienmitteilung
-> vollständige Vernehmlassung

An die Schweizer Medien
Bern, 28.8.2002


 Vernehmlassung Embryogesetz:
Zurück an den Absender!
 
 

Unsere Freiheit besteht nicht darin, tun zu können, was wir wollen,
sondern nicht tun zu müssen, was wir nicht wollen.

Jean-Jacques Rousseau



Die Fachleute im BAG waren wahrlich nicht zu beneiden: Unter dem Taktstock des Nationalfonds ein brauchbares Gesetz auszuarbeiten, ist ein Ding der Unmöglichkeit. Das Resultat ist denn auch armselig, der Gesetzesentwurf ist weitgehend wertlos.

Übrigens: Die Wortmeldungvon Gen Suisse zum Gesetzesentwurf vor Monatsfrist empfinden wir als Affront, aber auch als entlarvend. Jahrelang musste sich die Oeffenlichkeit belehren lassen, Klonen und Stammzellforschung habe nichts mit Gentechnik zu tun, und da verlangt die "Stiftung für verantwortungsvolle Gentechnik" nach der Erlaubnis fürs Klonen und gezielter Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken! Zusammenhang klar?

Unsere Forderungen:

¨Der menschliche Embryo gehört in den Körper der Frau. Alles andere ist ein Missbrauch und durch nichts zu rechtfertigen. Auf Embryonen hat niemand einen moralischen Anspruch. Im Gegenteil, die so genannt "überzähligen" Embryonen haben einen Anspruch auf eine würdige Bestattung.

¨Wir fordern ein Publiforum zur Embryonen- und Stammzellenforschung, und ein Gesetz, welches auf vertiefter gesellschaftlicher Reflexion beruht.
 
 

Das Gesetz hat schwerste Lücken und Mängel. Beispiele: ¨Kein Wort zum Datenschutz. Während für die künstliche Befruchtung die Spenderinnendaten peinlich genau verwaltet werden müssen, sind diese Daten bei "elternlos" gewordenen Embryonen höchster Missbrauchsgefahr ausgesetzt!

¨Die Strafbestimmungen (Busse bis 200'000 Franken) sind geradezu eine Einladung zum Gesetzesbruch, wo derart gigantische finanzielle Interessen dahinter stecken. 200'000 Franken sind dabei nichts als eine kleine, kalkulierbare Investition. (Für illegalen Hanfanbau zum Beispiel können bis zu 1 Mio Franken Busse verhängt werden).

¨Der Entwurf ist schon veraltet: Bereits gibt es Ansätze, Embryonen und Stammzellen aus unbefruchteten Eizellen zu gewinnen. Diesen Bereich deckt das Gesetz nicht ab.
 

Vorstand Forum GenAu


vollständige Vernehmlassung


Hauptseite Forum GenAu