Gen-Lex stösst auf Zustimmung

Der Gen-Lex-Entwurf ist insgesamt gut aufgenommen worden. Zum Teil wird angeregt, auch das Patentrecht einzubeziehen.

Bern. - Der Bundesrat hat am Mittwoch von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen und das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ohne weitere Vorgaben beauftragt, die Botschaft an das Parlament auszuarbeiten. Der Gen-Lex-Entwurf war aufgrund einer Motion als indirekter Gegenvorschlag zur Genschutz-Initiative ausgearbeitet worden. Insgesamt gingen 176 Stellungnahmen ein. Dabei verlaufen die Fronten ähnlich wie bei der Genschutz-Initiative, die im Juni vom Volk verworfen wurde: Bürgerliche Parteien und die Wirtschaft begrüssen die Vorlage, während die Gentechgegner Verschärfungen verlangen.

Eine erhebliche Anzahl Kantone und Organisationen stösst sich an den vielen "Kann"-Bestimmungen. Verschiedentlich wird der Einbezug des Patentgesetzes, des allgemeinen Haftpflichtrechts und der Heilmittelgesetzgebung gefordert. Bei der Haftung steht die Frage im Vordergrund, inwieweit die Landwirtschaft für Schäden, die durch gentechnisch veränderte Organismen (GVO) verursacht werden könnten, haftbar sei. Während die Industrie und die meisten Kantone einer Verlängerung der Verjährungsfrist von 10 auf 30 Jahre und der Ausweitung der Haftung auf Agrarerzeugnisse positiv gegenüber stehen, lehnen landwirtschaftliche Kreise und die Versicherungen dies ab.

Die inzwischen eingesetzte Ethikkommission für Gentechnik im ausserhumanen Bereich befürwortet einen besonderen Gesetzesartikel, der die Pflicht zur Beachtung der "Würde der Kreatur" festhält. (SDA)